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AGB

1. Verbindlichkeit des Kostenvoranschlags Dieser Kostenvoranschlag basiert auf der Besichtigung und den aktuellen Gegebenheiten vor Ort. Zwischen der Besichtigung und dem Beginn der Arbeiten kann sich der Zustand der Bäume ändern (z. B. durch Witterungseinflüsse oder Krankheiten), wodurch es zu größerem Arbeitsumfang kommen kann. Eventuell entstehende Mehrkosten werden Ihnen vorab mitgeteilt. Sollten sich bei der Durchführung der Arbeiten unvorhergesehene Umstände ergeben (z. B. unerwartete Hindernisse oder zusätzlich notwendige Sicherheitsmaßnahmen) informieren wir Sie selbstverständlich vor der Durchführung solcher Arbeiten.

2. Gültigkeit des Angebots Dieses Angebot ist 14 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig. Danach können sich Preise oder Verfügbarkeiten ändern.

3. Haftung und Versicherung Alle Arbeiten werden unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften und nach ÖNorm L1122 durchgeführt. Der Auftragnehmer ist haftpflichtversichert. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die 1. durch unsachgemäßen Zustand des Baums oder angrenzender Strukturen verursacht werden, sofern dies bei üblicher Begutachtung nicht erkennbar war und 2. aufgrund höherer Gewalt (z.B. Sturm, Schnee, unvorhergesehene Ereignisse) während oder nach Abschluss der Arbeiten eintreten. Hinweis auf Risiko: Die Kundschaft wird darauf hingewiesen, dass bei Baumpflegearbeiten unvorhersehbare Risiken auftreten können, die nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

4. Zahlungsbedingungen Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Arbeiten und Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

5. Widerruf Stornierungskosten: Eine Stornierung des Auftrags ist bis 10 Tage vor Arbeitsbeginn kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Beginn der Leistungserbringung fallen 20% der vereinbarten Gesamtkosten als Stornogebühr an. Bei einer Stornierung bis 48 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung fallen 50% der Gesamtkosten als Stornogebühr an. Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail erfolgen. Das Eingangsdatum der Stornierung ist maßgeblich. Wird erst innerhalb von 48 Stunden vor ausgemachtem Arbeitsbeginn storniert oder erfolgt keine Stornierung und die Leistung wird nicht in Anspruch genommen, wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt.

6. Terminbindung und Terminverschiebung Die in diesem Kostenvoranschlag angegebenen Arbeiten sind an den vereinbarten Ausführungstermin gebunden. Eine Terminverschiebung ist nur bis spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Arbeitsbeginn möglich und muss schriftlich mitgeteilt werden. Sollte der Kunde/ die Kundin den Termin verschieben, können die Arbeiten innerhalb eines Zeitraums von 21 Tagen nach dem ursprünglich vereinbarten Termin durchgeführt werden, vorausgesetzt, dass es seitens Baumpflege Eduardo einen verfügbaren Ersatztermin gibt. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Terminverschiebung keine kostenfreie Stornierung des Auftrags mehr möglich ist. Erfolgt keine Durchführung der Arbeiten innerhalb dieses Zeitraums aufgrund weiterer Verschiebungen oder ausbleibender Rückmeldung der Kundin/ des Kunden, gilt der Auftrag als storniert und wird mit Stornierungsgebühren von 100% fällig. Rücktritt durch Auftragnehmer: Sollte Baumpflege Eduardo die Leistung aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Wetterbedingungen) nicht erbringen können, wird die Kundin/ der Kunde unverzüglich informiert. Baumpflege Eduardo ist in diesem Fall berechtigt, einen Ersatztermin innerhalb eines Zeitraums von 21 Tagen anzubieten.

7. Anzahlung Bitte beachten Sie, dass bei einem Auftragswert ab einer Gesamtsumme von 6.000€ netto eine Voranzahlung in Höhe von 20% des Gesamtbetrags erforderlich ist. Diese Voranzahlung muss spätestens 48h vor Arbeitsbeginn am Firmenkonto von Baumpflege Eduardo eingehen. Der Restbetrag wird nach Abschluss der Arbeiten fällig.

8. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

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